Fördermöglichkeiten für Kurse der Fort- und Weiterbildung
Verringern Sie Ihre Gebühren!
Nutzen Sie die verschiedenen Möglichkeiten, die gebuchten oder geplanten Fort- und Weiterbildungen finanziell günstiger zu gestalten!
Mittlerweile exisitieren viele Förderprogramme mit denen sich die Gebühren für die Teilnahme verringern lassen.
Meister-BAföG (AFBG-Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)
Mit dem Meister-BAföG haben Teilnehmer die Möglichkeit für den Besuch der Meisterkurse und andere ausgewählte Fortbildungsmaßnahmen staatliche Fördermittel (für Kurs- und Prüfungsgebühren, Unterhalt während Vollzeitkursen etc.) in Anspruch zu nehmen. Zurzeit bekommen Sie 30,5 % bezuschusst, zusätzlich werden 25 % des Darlehens erlassen, wenn die Prüfung erfolgreich bestanden ist. Außerdem werden Existenzgründungen zusätzlich unterstützt.
Die Förderung greift allerdings erst bei Kursen mit Abschlüssen ab 400 Stunden Unterricht.
Weitere Informationen und Antragsformulare bekommen Sie bei den Ämtern für Ausbildungsförderung oder den Landratsämtern.
Ausführliche Informationen zu den Förderbedingungen und Beispielsrechnungen finden Sie im Internet unter www.meister-bafoeg.info
sowie im Flyer Meister-BAföG.
Förderungen durch die Agenturen für Arbeit
Nach dem SGB II und III sind Fort- und Weiterbildungen häufig auch über die Agenturen für Arbeit und die Argen förderfähig. Die Handwerkskammer hat mit Ihrem Qualitätsmanagement und der Zertifizierung von Maßnahmen die Grundlagen geschaffen, dass Teilnehmer diese Förderungen in Anspruch nehmen können. Mittlerweile profitieren nicht nur Arbeitslose sondern auch Arbeitnehmer von der Förderung über die Agenturen und können einen Bildungsgutschein erhalten.
Übersicht über unsere nach AZWV zertifizierten Weiterbildungen
Um der Wirtschaftskrise und den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt positiv entgegen wirken zu können, hat die Bundesregierung die Möglichkeit der Weiterbildung während einer Kurzarbeit vereinfacht und finanziell verbessert. Informieren Sie sich dazu auf der Seite des Ministerium für Arbeit und Soziales sowie in unserem Flyer 'Qualifizieren statt entlassen'.
Das Programm WeGebAU bietet vor allem älteren Arbeitnehmern (ab 45) und gering Qualifizierten die Chance auf eine geförderte Bildungsmaßnahme. Die Bildungsgutscheine dazu werden von der Agentur für Arbeit ausgegeben. Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Bildungsprämie
Seit Dezember 2008 haben an Weiterbildungen interessierte Personen die Möglichkeit einen Gutschein für die Bildungsmaßnahem zu bekommen. Dieser Prämiengutschein wird nach einer Beratung von entsprechenden Stellen ausgegeben.
Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
Die zuständigen Stellen und alle weiteren Informationen dazu finden Sie im Internet unter http://www.bildungspraemie.info/.
Aufstiegsstipendium für Studenten mit beruflichem Karriereweg (ohne Fachabi oder Abitur)
Personen, die mit ihrer gewerblichen beruflichen Karriere (über Meister etc.) den Weg an die Universität und Fachhochschule einschlagen möchten, haben die Möglichkeit, sich um ein Stipendium für das Studium zu bewerben. Informationen zum Aufstiegsstipendium finden Sie im Internet unter www.begabtenfoerderung.de
Weitere Informationen zur Förderung des Studiums für Meister und Betriebswirte (HWK) finden Sie hier.
Downloads
- Meister-Bafög (
485 kB) - Qualifizieren statt entlassen (
658 kB) - Übersicht über die nach AZWV zertifizierten Weiterbildungen (
565 kB) - Weiterbildung von Beschäftigten ¿ Programm WegebAu (
809 kB)
online seit 21. Apr 2009, aktualisiert am 10. Jan 2012
Ansprechpartner

Politologe M.A. Rainer Hüls
Hauptabteilungsleiter Weiterbildung
Tel. 0821 3259-1360
Fax 0821 3259-2-1360
rhuels@hwk-schwaben.deE-Mail
rhuels@hwk-schwaben.de

Tel. 0821 3259-1368
Fax 0821 3259-2-1368
pstrunz@hwk-schwaben.deE-Mail
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Tel. 0821 3259-1323
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